INSIDE

Als EDV-Dienstleistungsunternehmen wenden wir uns an Klein- und Mittelbetriebe, Schulen sowie dem SOHO-Bereich.
Alle unsere Dienstleistungen sind Teil eines Netzwerkes, mit dem Ziel Ihnen in den Bereichen:

* Beratung
* Entwicklung
* Support
* sowie Training

professionelle Unterstützung bieten zu können.
Als besonderes Angebot ist jede Erstberatung für Neukunden gratis!

Unser Ziel ist eine Komplettbetreuung aus einer Hand.

Sie haben für alle Ihre Fragen einen Ansprechpartner, der Sie kompetent und umfassend betreut.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
Mag. Manfred Klima, Telefonweg 265/D4, 1220 Wien
mklima@best-edv.at
Handy: 0664 2012949

http://firmena-z.wko.at/ecgInfo.asp?K=0&MG=306368&NOFRAME=J

Ihr Partner für ihre EDV

AGB

1. Geltung: Allen Angeboten, Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen und Lieferungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Durch Annahme der Lieferung werden sie anerkannt. Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen, Angebote oder Zusagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Solange verstehen sich unsere Angebote und Vereinbarungen als freibleibend und unverbindlich, es sei denn, die Ware sei bereits geliefert.
2. Auftragserteilung: Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn wir schlüssig oder schriftlich die Annahme erklärt haben oder durch Lieferung bzw. Absendung der Ware zu erkennen gegeben haben, daß wir den Auftrag angenommen haben.
3. Preise und. Zahlungsbedingungen: Unsere Preise sind freibleibend. Allen Aufträgen werden die zur Zeit der Lieferung geltenden Preise und Rabattsätze zugrunde gelegt. Bei einem berechtigten Kalkulationsirrtum sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind berechtigt, Teilmengen auszuliefern und diese auch getrennt zu berechnen. Jede Teilmenge gilt als besonderes Geschäft und hat keinen Einfluß auf andere Geschäfte bzw. Teilmengen. Rechnungen sind sofort Erhalt fällig. Es wird kein Skonto gewährt, es sei denn es besteht eine schriftliche Zusatzvereinbarung. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnung verwandt. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers können wir unsere Waren jederzeit auch durch Selbsthilfe zurücknehmen. Wenn die Erfüllung eines Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Abnehmers gefährdet ist, können wir sofortige Vorauszahlung aller offenen auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen und noch nicht gelieferte Waren zurück behalten. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Abnehmer trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Der Besteller kann nur aufrechnen mit Ansprüchen, die wir anerkannt haben, oder einer rechtskräftig festgesetzten Forderung. Ihm steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.
4. Lieferung: Der Lieferung liegt der erteilte Auftrag zugrunde. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bestellers. Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich bestätigt, annähernd und unverbindlich. Betriebsstörungen, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Maschinenstörung, durch mangelhafte Zulieferung, durch Unterlieferanten oder ähnliches entstehen, entheben uns für die Dauer der Behinderung von Lieferungsverpflichtungen. Dadurch entstehende Schäden haben wir nicht zu vertreten, weder unmittelbare noch mittelbare. 5. Mängelrüge, Gewährleistung: Handelsübliche oder geringe Material- bzw. Funktionsabweichungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis 5% stellen keinen Mangel dar und sind zulässig. Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn wir dem Besteller in einem nur an ihn gerichteten Schreiben diese Eigenschaften besonders abgeben haben. Für die Behebung der Mängel oder die Ersatzlieferung ist uns eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Den Besteller trifft eine Untersuchungs- und Rügepflicht, andernfalls sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen. Ist der Mangel erkennbar, so sind ab dem 5. Tag nach Übergabe bzw. Übernahme Rügen nicht mehr als unverzüglich anzusehen. Uns ist eine Überprüfung der bemängelten Ware zu gewähren. Bedingung für einen Nachbesserungsanspruch bzw. eine Ersatzlieferung ist, daß keine Veränderung oder Verwendungen an der gelieferten Ware stattgefunden haben. Kosten die durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Rügenden. Mängelrügen werden nur schriftlich anerkannt. Der Gewährleistungsanspruch verjährt 3 Monate nach Zurückweisung der Mängelrüge, spätestens in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Schadensansprüche, auch durch Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, gleichgültig aus welchen Rechtsgrund. Grundsätzlich wird eine Garantie von 6 Monaten ab Kauf gewährt. Wird nur die Hersteller Garantie gewährt, erstreckt sich diese nur auf den Gegenstand nicht aber auf die Arbeitsleistung die durch den Austausch bzw. Reparatur entsteht.
5. Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Gegenständen bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises gemäß vor. Es gilt ein verlängertes Eigentumsvorbehalt. Verkauft der Besteller die Vorbehaltsware gleich in welchen zustand weiter, so tritt er bis zur völligen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten dem Verkäufer gegenüber alle seine Rechte ab, die aus dem Weiterverkauf herrühren. Der Besteller hat auf Verlangen alle diesbezüglichen notwendigen Auskünfte unverzüglich zu erteilen, die für eine Geltendmachung notwendig sind, und gegebenenfalls die Unterlagen hierfür auszuhändigen.
6. Fremde AGB: Bei sich überschneidenden AGB sind ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen maßgebend. Mit Bestellung der Ware verzichtet der Besteller auf seine eigenen AGB schlüssig. Mithin sind Lieferbedingungen des Bestellers für uns solange unverbindlich als wir sie nicht schriftlich bestätigt haben.
7. Hard- und Software: Diese AGB gelten sinngemäß für Hard- und Software unter der besonderen Berücksichtigung, daß wir keine Gewähr übernehmen und wir nicht haften für die Eignung der bestellten Waren für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke. Gebrauchsanweisungen, Empfehlungen sowie Vorschläge der betreffenden Mitarbeiter sind unverbindlich und befreien den Käufer, Leasingnehmer oder Mieter nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen.
8. Unwirksamkeit: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der AGB berühren den Bestand des Vertrages oder der AGB im übrigen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind wir befugt, die Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Bestimmung soweit als möglich entspricht.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Als Erfüllungsort und Gerichtstand gilt Wien als vereinbart.